Ausbildungsklassen und Fahrzeuge
Klasse B mit Schalt- oder Automatikgetriebe
Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre
- Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet
- Mindestalter 18 Jahre
- 17 Jahre (Begleitetes Fahren BF17)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B 196 Motorrad fahren mit dem Autoführerschein
Mindestalter: 25 Jahre
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, wird nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.
Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Die theoretische Schulung entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die durchzuführenden praktischen Übungen sollen die Grundausbildung im Schonraum, aber auch das Fahren auf Bundes- oder Landstraßen sowie Autobahnen beinhalten.
Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.