Ausbildungsklassen und Fahrzeuge

Klasse B mit Schalt- oder Automatikgetriebe

Mindestalter: 18 bzw. 17 Jahre

  • Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer)
  •  Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet
  • Mindestalter 18 Jahre
  • 17 Jahre (Begleitetes Fahren BF17)

Eingeschlossene Klassen: AM, L
 

Klasse: BE

Mindestalter:  18 bzw. 17 Jahre

  • Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren.       
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
  •  Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre (Begleitetes Fahren BF17)

Eingeschlossene Klassen: AM, L
 

Klasse: A1

Mindestalter: 16 Jahre

  • Leichtkrafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11kW Motorleistung, 
  •  Leistungsgewicht max. 0,1kW/kg.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM
 

B 196   Motorrad fahren mit dem Autoführerschein

Mindestalter: 25 Jahre

Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, wird nach einer Schulung mit neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.

Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

 

Die theoretische Schulung entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die durchzuführenden praktischen Übungen sollen die Grundausbildung im Schonraum, aber auch das Fahren auf Bundes- oder Landstraßen sowie Autobahnen beinhalten. 

 

Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen. 

 

Schulungsfahrzeug Honda CB 500

Klasse A2

Mindestalter: 18

Mittelschwere Krafträder

  • Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
  • - Mindestalter: 18 Jahre
  • Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung nötig

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
 

Klasse: A

Mindestalter: 20 bzw. 24 Jahre

Schwere Krafträder und Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
  • - Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • - 20 Jahre (mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • - 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Eingeschlossene Klassen: A2,A1,AM
 

Klasse: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder und
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum, max. 4kW Nenndauerleistung, max. 45 km/h bbH
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h bbH, max. 4kW und max. 50 ccm Hubraum
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h bbH, max. 50 ccm Hubraum, max. 4kW und max. 350 kg Leermasse (ohne Masse der Batterien)
  • - Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

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